Ehrenschutz

Bundesminister für Inneres
Gerhard Karner

Landeshauptfrau von Niederösterreich
Johanna Mikl-Leitner

Präsident ÖPOLSV
Andreas Pilsl

Landespolizeidirektor von Niederösterreich
Franz Popp

Bürgermeister von St. Pölten
Matthias Stadler


Organisation

Veranstalter: LPD Niederösterreich im Auftrag des BMI

Durchführender Verein: LPSV Niederösterreich als Mitgliedsverein des ÖPOLSV

Gesamtleitung: Oberstleutnant Matthias Grabner, BA

Mobil: 0664/968 73 12

Sportliche Leitung: Oberstleutnant Erwin Kletzl, BA

Mobil: 0664/184 00 89

Wettkampfbüro: BezInsp Andreas Schmid

Mobil: 0664/516 14 53

Presse: ChefInsp Johann Baumschlager

Mobil: 0664/845 38 85


Nennungen

Vom Verantwortlichen des jeweiligen Landespolizeisportvereins oder Polizeisportvereins ist die namentliche Nennung der Teilnehmerinnen mittels dem zur Verfügung gestellten Excel-Formular (ist im Anhang angefügt) gesammelt für alle Sportlerinnen des jeweiligen Vereins vorzunehmen und per E-Mail an die Funktionsmailbox *lpd-n-bpm23@polizei.gv.at zu übermitteln.

Startet eine Sportlerin in mehreren Disziplinen, ist jedenfalls für jede Disziplin eine Zeile mit den erforderlichen Daten einzutragen. Bitte das Formular vollständig befüllen!

Achtung: Die Teilnahme am Eröffnungs- und Sportlerabend ist im Zuge der Nennung separat anzuführen!

Die Nennfrist endet am 07. Juni 2023!!!

Etwaige zusätzliche Meldeverpflichtungen in den jeweiligen Bewerben (z.B. Tennis, Golf,…) sind zu beachten und den einzelnen Bewerbsausschreibungen zu entnehmen!

Nachnennungen sind grundsätzlich nicht möglich. Bei Ausfällen von Teilnehmer*innen nach Ende der Nennfrist ist eine Rückerstattung des Nenngeldes nicht möglich. Ob eine Umnennung möglich ist, muss in Abstimmung mit der jeweiligen Sparte im Einzelfall beurteilt werden (siehe dazu die jeweilige Ausschreibung).

Nennungen Leistungsklasse
Ist eine Leistungsklasse in einer Spartendisziplin ausgeschrieben, so müssen alle Athleteninnen, welche vom BMI Förderungen als Spitzen- oder Leistungssportlerinnen erhalten, in dieser Klasse starten.

Nenngeld
Jeder Teilnehmerin an den Bundespolizeimeisterschaften Sommer 2023 hat ein Nenngeld in der Höhe von € 25,- zu entrichten. Dieses wird pro Person einmal, unabhängig an wie vielen Bewerben teilgenommen wird, eingehoben. In diesem Beitrag sind pro Teilnehmerin ein Essen und zwei Getränke am Eröffnungsabend inkludiert. Für die Sparte Golf wird ein erhöhtes Nenngeld eingehoben. Pro Teilnehmerin dieser Disziplin ist das allgemeine Nenngeld (€ 25,-) über den jeweiligen Polizeisportverein zu entrichten. Die Bezahlung des Restbetrages wird über den Spartenverantwortlichen abgewickelt und ist näheres der Spartenausschreibung zu entnehmen.

Der Selbstkostenbeitrag für die Teilnahme am Sportlerabend beträgt € 20,- pro Person und enthält ein Essen und zwei Getränke.

Das Nenngeld (inkl. Beitrag Sportlerabend) hat der jeweilige LPSV bzw. PSV gesammelt für alle Teilnehmer*innen des eigenen Vereins längstens bis 14. Juni 2023 an den


LPSV Niederösterreich
Verwendungszweck „BPM2023“
BAWAG
IBAN: AT44 1400 0041 1022 5089
BIC: BAWAATWW


zu überweisen.


Wettkampfbüro

Das Wettkampfbüro befindet sich im Sportzentrum NÖ, Dr. Adolf Schärf-Straße 25, 3100 St. Pölten und wird von BezInsp Andreas Schmid, Mobil: 0664/516 14 53, geleitet.


Schiedsgericht

Vorsitz:   Thomas Pinkel, ÖPolSV Sportdirektor    

Mitglied: Martin Tirler, LPSV T Obmann               

Mitglied: Erwin Kletzl, LPSV N Obmann                

Der Protest gilt als fristgerecht, wenn er innerhalb 1 Stunde nach Wettkampfende ein Mannschaftsführer unter Einzahlung der Protestgebühr (€ 100,-) bei der sportlichen Leitung des jeweiligen Bewerbes, bei einem Mitglied des Schiedsgerichtes oder im Wettkampfbüro eingebracht wurde.

Das Schiedsgericht wird unverzüglich verständigt und entscheidet mit einfacher Mehrheit nach Anhörung des protestierenden Mannschaftsführers und der sportlichen Leitung des jeweiligen Bewerbes. Wird der Protest anerkannt, so wird die Protestgebühr zurückerstattet. Im Falle der Abweisung des Protestes fällt die Protestgebühr dem Veranstalter zu.


Haftpflichtversicherung

Die Veranstaltung ist haftpflichtversichert. Für Unfälle sowie Beschädigungen und in Verlust geratene Gegenstände von Teilnehmer*innen, Betreuer*innen und Gästen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Auf die Eigenverantwortlichkeit bei mitgeführten Waffen wird hingewiesen.

Den Erklärungen und Vorgaben in den Ausschreibungen, bei den Mannschaftsführer:innenbesprechungen und der Durchführungsverantwortlichen ist jedenfalls Folge zu leisten.

Das Organisationskomitee behält sich vor, das Programm in Abstimmung mit dem Schiedsgericht zu ändern.